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   BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 111/09   

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https://dejure.org/2010,9210
BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 111/09 (https://dejure.org/2010,9210)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2010 - AnwZ (B) 111/09 (https://dejure.org/2010,9210)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 111/09 (https://dejure.org/2010,9210)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls - Eintragung des Anwalts im Schuldnerverzeichnis als gesetzliche Vermutung für den Eintritt eines Vermögensverfalls - Gefährdung der finanziellen Interessen der Rechtsuchenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Eintragung des Anwalts im Schuldnerverzeichnis als gesetzliche Vermutung für den Eintritt eines Vermögensverfalls; Gefährdung der finanziellen Interessen der Rechtsuchenden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 13/05

    Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden; Einstellung des in Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 111/09
    Beweisanzeichen hierfür sind das Erwirken von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559, Tz. 5 m. w. N.).

    Diese Annahme ist regelmäßig schon im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 5. Dezember 2005, aaO, Tz. 8, und vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, Tz. 8 m. w. N.).

  • BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 101/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 111/09
    Diese Annahme ist regelmäßig schon im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 5. Dezember 2005, aaO, Tz. 8, und vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, Tz. 8 m. w. N.).
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 111/09
    Die Gründe für den Widerruf der Zulassung sind auch nicht - was zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150) - im Laufe des gerichtlichen Verfahrens weggefallen.
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 111/09
    Die Gründe für den Widerruf der Zulassung sind auch nicht - was zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150) - im Laufe des gerichtlichen Verfahrens weggefallen.
  • BGH, 17.09.2007 - AnwZ (B) 75/06

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 111/09
    Der Antragsteller hat aber nur punktuelle Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen gemacht und weder eine Aufstellung sämtlicher gegen ihn erhobenen Forderungen vorgelegt noch im Einzelnen unter Vorlage von aussagekräftigen Belegen dargetan, welche Zahlungen er hierauf konkret erbracht hat und in welcher Weise er die noch bestehenden Verbindlichkeiten zu tilgen gedenkt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 1991 - AnwZ (B) 40/91, juris, Tz. 6; vom 17. September 2007 - AnwZ (B) 75/06, AnwBl. 2008, 66, Tz. 4).
  • BGH, 02.12.1991 - AnwZ (B) 40/91

    Vermögensverfall eines Rechtsanwaltes - Widerruf der Zulassung eines

    Auszug aus BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 111/09
    Der Antragsteller hat aber nur punktuelle Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen gemacht und weder eine Aufstellung sämtlicher gegen ihn erhobenen Forderungen vorgelegt noch im Einzelnen unter Vorlage von aussagekräftigen Belegen dargetan, welche Zahlungen er hierauf konkret erbracht hat und in welcher Weise er die noch bestehenden Verbindlichkeiten zu tilgen gedenkt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 1991 - AnwZ (B) 40/91, juris, Tz. 6; vom 17. September 2007 - AnwZ (B) 75/06, AnwBl. 2008, 66, Tz. 4).
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